Ein Visum für die Einreise nach Frankreich
Wie erhalten Sie Ihr Visum?
Sie sind Nicht-EU-Bürger und wollen nach Frankreich einreisen? Dann müssen Sie an der Passkontrolle in der Lage sein, gültige Papiere und ein gültiges Visum vorzuweisen sowie einen Nachweis finanzieller Mittel zum Bestreiten Ihres Unterhalts während Ihres Aufenthalts in Frankreich und einen Unterkunftsnachweis zu erbringen.
Wenn Sie kein Staatsbürger eines Schengen-Staates sind, benötigen Sie zur Einreise nach Frankreich ein Visum. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise im Heimatland beim französischen Konsulat oder der französischen Botschaft über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen. Das benötigte Visum hängt sowohl von der Länge des Aufenthalts wie auch vom Grund für die Reise ab.
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Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (3 Monate), muss ein „Schengen-Visum“ beantragt werden. Dieses Visum gilt im Allgemeinen für eine oder mehrere Einreisen, sei es für eine Urlaubs- oder Geschäftsreise oder Besuche bei Familienmitgliedern. Inhaber eines solchen Visums dürfen auch für kurzzeitige Ausbildungen, Praktika oder bezahlte Aktivitäten (Künstler auf Tournee, an Wettkämpfen teilnehmende Sportler, Angestellte, die für eine Serviceleistung freigestellt wurden, etc.) einreisen.
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Für Aufenthalte, die 90 Tage (3 Monate) überschreiten, muss ein Langzeitvisum vorliegen, das der Dauer und dem Motiv des Aufenthalts angepasst ist. Nach Ankunft in Frankreich müssen Sie sich im ‚Office Français d’Immigration et d’Intégration‘ (französisches Amt für Einwanderung und Integration) oder gegebenenfalls bei der zuständigen Präfektur melden, um sich eine Aufenthaltsgenehmigung ausstellen zu lassen. Nach Betreten des französischen Bodens können weder das Visum noch der Status geändert werden.
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Der Transit auf einem Flughafen, ohne die sogenannte „internationale“ Zone zu verlassen, ist ein Sonderfall, da die Person das französische Staatsgebiet nicht betritt und deshalb kein Visum benötigt - von Ausnahmen abgesehen.
Von der Visumspflicht befreit
Die EU-Verordnung entbindet bestimmte Nationalitäten für Kurzaufenthalte innerhalb der Schengenzone von der Visumspflicht. Für folgende Personen kommen spezielle rechtliche EU-Bestimmungen zum Tragen:
- Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
- Für Familienmitglieder eines Bürgers aus einem EU-Mitgliedsstaat, dem EWR oder der Schweiz (Ehepartner, minderjährige Kinder oder Schutzbefohlene, unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie) gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Ausländer derselben Nationalität.
Zoll
An den Grenzen gibt es zwei Durchgänge, je nach Art und Menge der eingeführten Waren: ein grüner Durchgang, wenn Sie nichts zu verzollen haben, und ein roter Durchgang, um zollpflichtige Waren anzumelden.
Sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abreise müssen Sie mitgeführte Geldsummen, Aktien oder Wertsachen über 10.000 € (oder deren Gegenwert in einer anderen Währung) deklarieren. Dieser Vorgang ist kostenlos und kann bei der Zollbehörde auch online vorgenommen werden.
Ausführliche Informationen über unerlaubte Waren (Drogen und Betäubungsmittel, Fälschungen, vom Aussterben bedrohte Tier- oder Pflanzenarten) oder nur beschränkt zugelassene Waren (Waffen, Medikamente ...) sowie Ratschläge zur Zollerklärung und dem Erkennen von Fälschungen finden Sie auf der Website der französischen Zollbehörde.
Unerlaubterweise mitgeführte verbotene Waren können vom Zoll konfisziert werden, und Ihnen kann ein Bußgeld drohen.
Info:
+33.1.72.40.78.50
ids@douane.finances.gouv.fr
Mehr Info über Visa und Einreisebestimmungen für Frankreich: (Lien externe)
Info über die französische Zollbehörde: (Lien externe)
Zollfreier Einkauf
Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land oder einem Drittstaat stammen, können für in Frankreich gekaufte Waren von einer Steuerbefreiung profitieren.
Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss der Reisende mindestens 16 Jahre alt sein und sich weniger als 6 Monate in Frankreich aufhalten sowie beim Kauf der Waren einen Ausweis vorweisen.
Die Einkäufe mit touristischem Charakter über einen Betrag von mindestens 175 € (inkl. aller Steuern) müssen am selben Tag im selben Geschäft getätigt werden, und zwar bei einem Händler, der eine Steuerbefreiung anbietet. Einige Artikel sind von der Steuerbefreiung ausgenommen (Serviceleistungen, Kulturobjekte, Waffen ...).
In der Praxis wird die Steuerbefreiung entweder direkt beim Kauf vorgenommen oder es erfolgt eine spätere Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Im letzteren Fall stellt der Händler einen Verkaufsbeleg für die Ausfuhr aus, der bei der Abreise am Zoll vorgewiesen werden muss.
Durch die Nutzung der elektronischen Pablo-Säulen, die in den Flughäfen bereitstehen, können Sie das Ausstellen Ihres Visums oder eines elektronischen Begleitscheins für die Steuerbefreiung (PABLO) vereinfachen und beschleunigen sowie Wartezeiten an den Schaltern vermeiden.